Sat 30. Jun. 2012, 17:38:45 |
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... und denke an einen Kaufvertrag, in dem die Fahrgestellnummer steht - sonst schickt dich dein Straßenverkehrsamt wieder weg. Da reicht der Brief / Titel nicht, der Vertrag muss dich eindeutig als Besitzer dieses spezifischen Fahrzeugs ausweisen.
Inwieweit der Kaufpreis für eine evtl. Verzollung wichtig ist oder ob der Zoll im Falle eines Falles einen Schätzwert nimmt, kann ich ncith sagen. Wär' wohl nicht dumm, einen etwas niedrigeren Preis im Vertrag zu fixieren.
Gruß
Kay
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