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Welche Reifen....

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Gets Around
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@Jein

hast Du da einen Link, wo man das nachlesen kann mit den Eintragungen?

BG

Lucifer
Amazon B20
=================
http://www.oldtimer-ig-schaumburg.de

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Servus,

Hier ein Merkblatt vom TÜV zum Thema Zulassungsbescheinigung. Danach sollte Dir die Volvo-Freigabe im Handschuhfach eigentlich genügen.

Grüße
Peter

Forum Vet
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Hallo,

leider stimmt das so nicht ganz. Dieses Papier von Volvo ist nur eine "Herstellerbescheinigung", früher hieß das Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die aber reicht alleine nicht, sie dient nur der Vorlage beim Prüfer bei einer Abnahme.

Ohne Erwähnung in Schein oder Brief dürfen nur Reifengrößen gefahren werden, die in der Typgenehmigung des Fahrzeuges (ABE, Allgemeine Betriebserlaubnis) aufgelistet sind. Hierfür gibt es den sogenannten Räderkatalog des TÜV Süd. Bei Volvo fängt der erst mit dem 144 an...

Also wenn ihr es korrekt machen wollt, müssen bei Buckel und Amazon alle Reifen abweichend von 165R15 eingetragen sein. Wenn die Reifen-Größem im alten Brief stehen und nicht in der neuen EU-Bescheinigung, den alten Brief als Kopie ins Handschuhfach legen.

Gruß
Niklas
'72 P164 B30B - '80 P245 D24 - '96 855 R - '07 S80 V8

Gets Around
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oh - danke für die genaue aufklärung!

Forum Vet
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Moin Niklas,
anbei eine Bescheinigung von Volvo für den 245er, das Papier reichte schon öfter um beim TÜV ohne notwendige Eintragung Akzeptanz zu erwecken, also Plakette mit nicht eingetragenen Reifen und Felgen Kombinationen.

Auf 2ern und 7ern hatte ich öfter schon verschiedene Bereifungen, da mehrere Rädersätze da sind, nicht immer entsprachen diese den eingetragenen Daten in den Papieren, auf eine Eintragung hat Onkel TÜV nie bestanden nach Kenntnisnahme.

Eine Verkehrskontrolle, wo nach der Reifen Richtigkeit geschaut wurde, habe ich das letzte Mal VOR meiner Volvozeit erlebt zu VW Käfer Zeiten, ist verdammt lange her.

Hier das Papier zum 2er dann, was beim TÜv ausreicht, bei uns jedenfalls, manch TÜV ist ja auch anders.
Plausibel bei Verkehrskontrollen sollte es eigentlich auch ausreichen, ist ja nix exotisch wildes damit montiert, ganz förmlich korrekt mag es nicht sein, aber selbst Polizeileute geben sich damit zufrieden eigentlich -
- Wenn man nicht gerade einen Schrotthaufen verkehrsgefährdend durch die Gegend prügelt--

Reifen 240 001.jpg

Und Grüße - Andi
Editiert am Sat 30. Apr. 2011, 2:29:28 von Andi760

Forum Vet
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Morjen Andi,

danke für deine Erfahrung aus der Praxis bei dir dort! Diese Vorgehensweise hört sich sympathisch an!

Es gibt mittlerweile auch Gerichtsentscheidungen, wonach man bei einem Verkehrsunfall mit nicht eingetragenen Reifengrößen - die jedoch prinzipiell erlaubt wären - durch diesen Umstand NICHT die Schuld zugewiesen bekommt...aber man weiß ja nie.
Da sind wir ja wieder ekelhaft tief in die juristische Ecke abgetaucht...lasst uns wieder über Technik reden

Schönes Wochenende allen!
Niklas


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