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AHK und die Zulassung; mal wieder

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Guten Abend liebe Leute,

ich wärme mal ein Thema auf, dass zwar schön häufiger im Forum diskutiert wurde, ich aber für mich noch nicht die passende Antwort finden konnte. Oder aber ich habe sie gefunden und benötige nur die Bestätigung, das sie es ist.

Auf Ebay-Kleinanzeigen wird aktuell eine AHK angeboten,

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/anhaengerkupplung-volvo-pv-544-buckelvolvo/840...

, die mich interessieren würde, die aber an Unterlagen so gar nichts dabei hat. Somit frage ich mich, was macht man damit, wenn man nicht gerade einen formschönen, überdimensionierten Briefbeschwerer für den dafür zu kleinen Schreibtisch benötigt, da man ja wohl keine Zulassung für das Ding unter einen PV 544 hier in Deutschland bekommen kann.

Eine Einzelabnahme beim TÜV zu bekommen, ist wohl auch illusorisch, da noch nicht mal erklärt werden kann, dass die AHK nicht in einen heimischen Do-It-Yourself-Klempnerei entstanden ist.

Oder gibt es etwa doch eine Vorgehensweise, wie diese AHK eine legitimierte Existenz im Bundesdeutschen Straßenverkehr erleben darf?

Alternativ nehme ich auch gerne andere AHK-Angebote entgegen, die sich in den Papieren meines Buckels verewigen ließe.

Gibts Anregungen, Ideen oder nicht-ausschlagbare-Offerten?

Ich wünsche Euch auf jeden Fall ein paar angenehme Osterfesttage und hoffe, Ihr findet all die Eier, die der Hoppelmann für Euch verloren hat.

Gruß
Gerd

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Gerd;

Ich kann nicht mit Unterlagen diehnen, aber bei dem Angebot ist mir sofort aufgefallen, das diese nicht unter den BTank reicht und vor dem Tank in den ramen moniert ist...wie diese:

...das sollte auf eine niedrigere Solllast deuten...vielleicht nur zum "rangieren"...leider habe ich keine feste Daten...hoffentlich bekommst du daten fuer beide...

Gruesse

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Guten Morgen Gerd
wie Ronzo schrieb sind nur die "großenlangen" eintragbar. Ich habe an meiner Zone eine Kurze
schwedische dran.Und wenn mann ehrlich ist möchte man da auch nicht wirklich was anhängen.
Um nicht mit einem durchlöcherten Heckblech fahren zu müssen,habe ich mich damals mit
dem Prüfer geeinigt. Die nicht zulassungsfähige AHK als Rangierhilfe eintragen zu lassen.
Mir ging es nur um den damaligen autentischen Zustand des Fahrzeugs.
Frohe Ostern Ulli

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Hallo Gerd
Las bloß die Finger davon,die bekommst du nie
Eingetragen, Siehe Foto Ronzo,Es gibt genug PV
Anhänger Kupplungen von Deutschen Herstellern,
damit hast du keine Probleme.Wie Ulli schreibt
Rangierkupplung. Gruß Wolfgang

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Ulli;

...kann es sein das ich mich an ein frueheres Posting und Aeusserungen zu so einer Light-Duty AHK von dir erinnert habe...?

Frohe Ostern and alle Volvoniacs!

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Hallo Gerd,

ich sehe an der Ahk auf dem Foto auch kein Typenschild, welches Voraussetzung für eine Eintragung ist. Bei den Brüdern in Duisburg bekommst Du eine Ahk für den Buckel (http://www.buttkereit-onlineshop.de/shop/artikeldet.php?proid=34110&sid=ikegd847oavg0t...) für 285,- €. Die hat ein Typenschild.
Dann schreibst Du noch eine Mail an Volvo Cars Germany mit der Fahrgestell-Nr. Deines Autos und der Typ-Nr. der Ahk und bittest um eine Herstellerbescheinigung.
Unter Wiki - Dokumente - Freigaben findest Du so eine Herstellerbescheinigung für den Amazon.
Vorher suchst Du Dir aber einen Tüv-Prüfer, der Anhängerkupplung kann und stimmst Dich mit diesem ab. Mitunter sind solche Ingenieure selten bis unauffindbar, aber es gibt sie. Oldiedoctors in Bockelholm bei Rendsburg kann Dir helfen, es gibt aber auch welche in Freudenstadt, wobei der eine bei dieser Gelegenheit gerne das H-Kennzeichen einzieht.
Wenn Du fragen zum Anschluss der Steckdose hast, kannst Du Dich vertrauensvoll an mich wenden.

Viele Grüße,
Moritz

Gets Around
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Ich habe festgestellt, daß die Dekra da etwas aufgeschlossener als der TÜV ist.
Erfahrung bezieht sich auf MeckPom, wo die Dekra die "hohheitlichen Aufgaben" wahrnimmt.
In den TÜV-Hoheitgebieten darf die Dekra nur § 29 Prüfungen machen.
Viel Erfolg!
121, BJ. 1966

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Das ist ja mal gut, dass ich hier nachgefragt habe. Das es Anhängerkupplungen gibt, die man entweder zum Ziehen oder nur zum Rangieren verwenden kann, war mir auch neu und somit hätte ich bei dem Kleinanzeigenangebot wohl einen satten Griff in die Toilettenkeramik getätigt. Gut das ich vorher gefragt habe und noch besser, dass ich Eure Hinweise bekommen habe.

Noch zu Guter Letzt eine Frage:
Da mein PV544 von 1958 noch mit der originalen B16-Maschine bestückt ist und daher über ein 6 Volt Bordnetz verfügt, überlege ich, wie sich das bei einem Anhänger auswirken mag. Muss ich diesen immer erst mit 6V-Leuchtmitteln ausrüsten oder kann ich auch 12V-Birnchen drin lassen, die halt ein wenige blasser funzeln.

Bei einem Hänger, den ich dauerhaft nur mit dem Buckel ziehe, ist ein Leuchtmitteltausch ja sinnvoll, aber wie sieht es aus, wenn ich einen Hänger nur sporatisch mit dem Volvo ziehen möchte, ihn sonst aber meist an einer 12V-Steckdose speise.

Gruß und eine weiteren schönen Ostertag

Gerd

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Hallo Gerd,

ich habe diese Anhängerkupplung und ziehe damit meinen Beduin (650 kg) über die höchsten Pässe der Alpen. Es ist eine originale Volvo-Anhängerkupplung für den PV 544. Eine andere käme auch gar nicht in Frage ...

AHK Lothar PICT0012.jpg

95-1-Draganordning-Anvisningar-fr-montering-0001.jpg

AHK 544.jpg

Darüber, wie ich sie eingetragen bekommen habe, schreibe ich Dir per PM.

Gunvor - Dir nicht davon abraten wollend
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Buckel & Beduin - volvemus!

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Oh Gunfor,

Du flößt mir Respekt ein!

Viele Grüße,
Moritz

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Hallo Gerd,

schau doch mal unter " Biete Teile: Biete 2 AHK".
Dort findest Du eine, die zum Buckel passt und auf jeden Fall eintragungsfähig ist.
Es fehlen m.E. lediglich zwei Flacheisen zur Befestigung, die man sich selber anfertigen kann.

Gruß
pv544mc
(Mario)

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Hallo Mario,

ich bin bei dieser Kupplung ein wenig im Zweifel, da sie zum einen erst produziert wurde (1974), nachdem die Produktion des Buckels schon seit 5 Jahren eingestellt wurde. Zum anderen ist auf dem Typenschild eine Angehängelast von 1800kg eingetragen, was 800 Kilo zuviel sind. Und zu guter Letzt handelt es sich wohl um einen deutschen Hersteller, da alle Daten auf dem Typenschild in deutsch geschrieben sind.
Von daher bin ich der Meinung, sie gehört nicht zum Buckel und somit wird es wohl auch bei der Abnahme problematisch werden.

Dennoch besten Dank für den Hinweis, auch wenn mich der Verkäufer auch schon per PM kontaktiert hat.

Gruß
Gerd

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Hallo Gerd,
ich habe eine solche AHK bei mir montiert, ist eine aus dänischer oder schwedischer Produktion.
Wurde bei mir mit TÜV Gutachten eingetragen, analog Westfalia-Kupplung mit 1000 kg. Die Originale von Westfalia wurde damals mit 1200 kg eingetragen.
Kann Dir gerne mit TÜV Unterlagen behilflich sein. Es gab zur Zeit der Buckelbaujahre eine AHK von Westfalia. Meines Wissens ist dies die gängige Version. Es mag aber auch sein, dass die von Dir favorisierte (und auch bei Gunvor als zulässig anerkannte) ebenfalls eintragungsfähig ist.

Bzgl. Herstellungsjahr 1974: In dieser Zeit gab es Nachfertigungen, soweit mir bekannt ist, aus holländischer Produktion, allerdings mit Begrenzung auf 650 oder 850 kg.

Gruß

Mario

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erlaubt mir, dass ich diesen Post noch einmal reaktiviere.

Ich habe mir nun eine neue BOH-AHK zugelegt und mir hierzu via Internet auch eine Kopie einer Eintragung dieser Kupplung in einen andere PV544 besorgen können. Die Unterlagen bestehen aus Kopien des Briefes, Homologationserklärung von Volvo, Einzelabnahme des TÜVs in Kiel und die erste Seite der Montageanleitung von BOH. Mit diesen Unterlagen war heute ein Freund von mir beim Düsseldorfer TÜV vorstellig, um vorab zu klären, ob diese Unterlagen für eine Anerkennung und Eintragung ausreichen sind.
Nun haben alle Unterlagen aber ein Datum von 1993, was dem befragten TÜV-Mitarbeiter zu alt ist, um auf dieser Basis die Eintragung machen zu können. Stattdessen müsste, sofern es keine jüngeren Unterlagen gibt, ein Belastungstest etc. gemacht werden, um die AHK zu prüfen und für gut befinden zu können. Sicherlich nicht billig.

Nun meine Frage in die Runde: Hat vielleicht jemand in den letzten paar Jahren, diese Kupplung eintragen lassen und kann mir sagen, welche Unterlagen er hierfür vorgelegt hat, besser noch, mir eine Kopie dieser Unterlagen zukommen lassen?
Hier im Wiki ist ja leider nur die Homologationserklärung für die Kombination "BOH und Amazone" zu finden.

Ich bin riesig gespannt, ob mir jemand helfen kann.

Für eine Unterstützung in dieser Sache bin ich auch dieses Mal mehr als dankbar und wünsche noch einen gemütlichen Abend

Gerd

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AHK und die Zulassung
Hallo Gerd,

die Aussage von Deinem TÜV verwundert mich schon sehr.

Sofern sie an einem identischen Fahrzeug eingetragen wurde, sehe ich überhaupt kein Problem.
Mach doch mal eine Anfrage bei einer anderen Prüfstelle, egal ob TÜV oder GTÜ.

Gruß

Mario
(auch mit Einzelabnahme fahrend, aber wahrscheinlich damals bedeutend günstiger vom Preis)

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ich habe gerade von Volvo Deutschland eine Homologationsbescheinigung per Email geschickt bekommen ( echt flinke Leute, wenn man bedenkt, dass ich erst gestern Abend um etwa 21:30 nachgefragt habe). Werde es jetzt damit nochmals versuchen.
Anstonsten tingel ich halt alle üblichen Stellen ab, die mir eine Eintragung machen könnten.
Gruß
Gerd


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