Sat 10. Jun. 2017, 8:38:30 |
|
Hallo Martin,
Ronzos "Slave-Relais" ist das, was Du unter Relais verstehst.
Den Steuerstromkreis schaltest Du mit Deinem Schalter in Fahrernähe, die Spannungsversorgung hierfür nimmt man von 56b (Abblendlicht) oder 58 (Standlicht). Der Arbeitsstrom kommt von einer abgesicherten Plusquelle ohne weitere Schalter dazwischen (Zündschloss, Lichtschalter, etc.) und geht dann zu den parallel angeschlossenen Nebelscheinwerfern.
Volvomania hat die Begründung für das Schalten mit Standlicht bereits geliefert, allerdings könnte Dein TÜVler sich an den §52 der StVZO erinnern. Dieser beschreibt die Nebelscheinwerfer.
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Grüße
Markus
|
Editiert am Sat 10. Jun. 2017, 8:40:28 von Ali Mente
|