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AHK P1800ES

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Hallo Zusammen,

grundsätzlich muss ich Rudi schon Recht geben. Es gibt immer zwei Werte: Einmal was gibt der Hersteller der AHK für seine Kupplung frei (Stichwort D-Wert) und auf der anderen Seite was gibt der Fahrzeughersteller als maximale Anhängelast für sein Fahrzeug frei. Letzteres steht heute in der EGBE und würde früher durch separate Freigaben vom Hersteller bescheinigt. Von Volvo kenne ich bei der Amazon auch nur die 1000kg. Und auch noch mit der Auflage, Verstärkungsbleche bei den Federaufnahmen (wurde irgendwann zur Serie) und an der Reserveradmulde einzuschweißen. Manchmal gab es dann noch sogenannte Auflastungen mit höherer Anhängelast, aber dann mit Begrenzung der maximalen Steigung (meist auf 8%). Wer so ein Dokument von Volvo hat, mit mehr als 1000kg, würde hier sicher viele glücklich machen.

Für den Sheriff zählt nur was im Fhz.-Papier steht, egal wie es da hin gekommen ist. Ich habe bei meinem Wagen zusätzliche Längstverstärkung bis zum Radhaus eingeschweißt und die Stoßstangenaufnahme aufgedoppelt. Das ist zwar nicht original, aber ich fühl mich damit sicherer. Ich habe eine Oris, die nur an den Stoßstangenaufnahmen befestigt ist.

Viele Grüße,
Jürgen


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