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... ja, man hat das Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung der Kosten. Und wenn es nicht zu lange her ist, kann man auch noch vom Kauf zurücktreten (ich habe die Frist nicht im Kopf).

Die Firma dürfte zudem in Deutschland sitzen, d.h. es gilt hiesiges Recht. Und nicht zuletzt darf man in Foren seine Erfahrungen mitteilen - wenn sich das im Internet herumspricht, dürften die Umsätze zurückgehen. Und solange weder einwandfreie Ware geliefert noch der Kaufpreis rückerstattet wurde, ist das kein geschäftsschädigendes Verhalten, sondern ein Tatsachenbericht.

Ich würde aber - falls der Verkäufer hartnäckig bleibt – eher mit dem Rechtsanwalt drohen und nicht mit einem Shitstorm.

Im Übrigen kommt es nicht darauf an, wie groß die Toleranzen ausfallen – die Ware ist nicht zu brauchen, das zählt.

Gruß
Kay


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