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Hallo Bernhard,

mit einer Gutschrift solltest Du Dich nicht zufrieden geben! Ich würde dem Händler auf den Sachmangel hinweisen (am besten untermauert mit irgentwelchen Tabellenbuchauszügen, DINen oder anderen Normen, denen die Lager hoffentlich entsprechen sollen) und ihn auffordern, die Lager gegen welche ohne Sachmangel umzutauschen oder den Geldbetrag zurückzuzahlen. Weise ihn (evt. erst in einer zweiten Eskalationsstufe) darauf hin, dass Du rechtschutzversichert bist und dass eine Kostendeckungszusage vorliegt. Mach das nicht am Telefon sondern gerichtsfest nachweisbar entweder per Einschreiben mit Rückschein (teuer und er kann behaupten, dass Dein Brief im Einschreiben nicht drin war), als Email (schlecht weil nur nachweisbar, wenn er auf die Mail mit dem Antwortbutten reagiert) oder per Fax was ich für den Königsweg halte, solange Dein Sendebericht makellos ist. Wenn das nicht reicht mache ich mir weitere Gedanken. Letztlich hat der Händler euren Vertrag nicht erfült und kann es auch nicht. Da kann er nicht mit seinen AGBs kommen, sondern Du kommst mit dem BGB!

Viele Grüße,
Moritz


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