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Bremse Freigänigmachen

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Kardan;

Gute infos von Lutz, aber wenn Gummibremsleitungen relativ neu sind, und Du hast beim eigenen Test gefunden, das "alle Räder drehen frei." (auch unmittelbar nach einer Bremsbetaetigung durch ein Helfer?) dann sollte beim naechsten TUeV Besuch nichts zu bemaengeln sein...der Unterschied in der Bremswirkung war letztes mal ja immerhin "innerhalb der Toleranz"...und es ist mir nicht klar (vielleicht auch anderen Mitlesern) unter welchen Bedingungen der Pruefer so einen unspezifisch ausgedrueckten Mangel fand...

Ich moechte deswegen Deine bzw. die Aussage des Pruefers etwas zerlegen und bekommentieren..."dass die Bremse einseitig links stärker zieht als rechts [beim Bremsen? (Reibekraft), oder hat er gemeint unmittelbar nach dem Bremsen (traege Loslasswirkung (durch z.B. zugeschwollene Bremsschlauch order traege Kolbenrueckbewegung)] (aber innerhalb der Toleranz). Der Prüfer sagte mir, dass man die Bremse bei Gelegentheit frei gängig machen sollte." Unter welchen Arbeits, und Funktionskondionen ist sie Unfreigaengig, haette mann ihn fragen sollen...

...uebrigens wenn der Pruefer meint "innerhalb der Toleranz", und "bei Gelegentheit" kann es nicht so boese gewesen sein...

Gruesse


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