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Wiederzulassung eines auf 07 Kennzeichen gelaufenen Oldie

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Hallo Robert,

ein paar Anmerkungen dazu: Eine rote 07 Nummer ist keine Zulassung. Deswegen auch keine freie Nutzung und die vielen Auflagen. Auch ggf Probleme im Ausland, weil eben nicht zugelassen. Eine 07 Nummer wird heute auch nur noch bei vorliegendem H-Gutachten erteilt.

Ein gestempeltes H-Kennzeichen ist ein richtige Zulassung. Deswegen ist hierfür auch ein H-Gutachten §23 StVZO und eine gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO erforderlich. Wenn das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, dann ist auch eine Vollabnahme §21 StVZO erforderlich. Die Vollabnahme schließt die Hautuntersuchung mit ein.

Das H-Gutachten wird nur noch erteilt, wenn eine gültige Hauptuntersuchung oder eine Vollabnahme vorliegt. Früher ging das mal ohne.

Wenn Dir der Wagen mit gültigen H-Gutachten verkauft wird. Dann musst Du auch eine gültige Vollabnahme (weil aus dem Ausland) mitbekommen.

Viele Grüße,
Jürgen


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