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Wiederzulassung eines auf 07 Kennzeichen gelaufenen Oldie

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Sers Robert,

ein vielfältiges Thema--ich habe 2 rote Nummern,weil eine nicht ausgereicht hat

Bei der 1.Nummer brauchten damals die Fahrzeuge keine H-Abnahme kein gültiger Tüv es reichte ein Mindestalter von 20 Jahren für die Zulassungsstelle aus

vor 4 Jahren dann das zweite Kennzeichen--bei dem müssen die Fahrzeuge eine gültige H-Abnahme haben und min 1 Jahr Tüv.

Ich weiss--es wird auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders gehandhabt.

Jetzt halt die Frage zu deinem Fahrzeug--Brief und Schein vorhanden?--früher brauchte man das zur Eintragung nicht zwingend--heute schon.

Falls nicht vorhanden--wird es etwas aufwendig--sollte der Besitzer noch leben--dann reicht eine eidesstattliche Erklärung von Ihm--gibt es nur Erben--dann brauchst einen Anwalt--zumindest war es bei mir so--so ein Prozedere brauche ich nicht nochmal

Ansonsten musst mit dem Fahrzeug zum Tüv--falls keine H eingetragen ist--Schlüsselnummer 091--glaub ich

Nicht vergessen--bei Fahrten mit der 07ner bist du verantwortlich für die Verkehrssicherheit--grade bei "Standzeugen" ist das bei der Bremse nicht gegeben.

Das umgehe ich und fahre alle 2 Jahre mit den Autos zum Tüv--die Untersuchung gibt mir dann eine persönliche Sicherheit andere Verkehrteilnehmer nicht zu gefährden--und mich selber natürlich auch nicht.


Jetzt tippe ich aber nicht mehr weiter--bevor du die Karten aufdeckst und sagst um welches Auto es hier geht

Achja--alle Angaben beziehen sich natürlich auf die Vorgehnsweise hier in Deutschland


Sammlergrüsse
Guido


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