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NL WoWa in D zulassen

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Tag Gemeinde,

da ist mir in Holland doch glatt ein SMV Wohnwagen aus den 60igern über den Weg gelaufen.... Sachen gibts...

Es handelt sich um eine 67iger mit 500 KG Leergewicht. Somit fällt der in Holland unter die Kleinanhängerregelung was bedeutet, dass er nicht separat angemeldet werden muss, sondern auf die Zulassung des Zugfahrzeugs läuft. Identisches Kennzeichen etc.

Das bedeutet aber auch, dass es keine Papiere zu dem Ding gibt und das macht die Zulassung in D nicht einfacher.

Sowohl das Straßenverkehrsamt als auch der TÜV Rheinland zeigen sich ungfefähr so:

Man merkt, dass niemand wirklich weiterhelfen kann oder will und ich stelle nun die Frage in die Community, ob vielleicht von Euch schon jemand Erfahrung mit so etwas gemacht hat. Evtl. erfolgt eine Einzelabnahme oder wie oder was??

Ich bin für jeden Tip dankbar.

BG, der Tufsingdaler


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