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AHK und die Zulassung; mal wieder

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Das ist ja mal gut, dass ich hier nachgefragt habe. Das es Anhängerkupplungen gibt, die man entweder zum Ziehen oder nur zum Rangieren verwenden kann, war mir auch neu und somit hätte ich bei dem Kleinanzeigenangebot wohl einen satten Griff in die Toilettenkeramik getätigt. Gut das ich vorher gefragt habe und noch besser, dass ich Eure Hinweise bekommen habe.

Noch zu Guter Letzt eine Frage:
Da mein PV544 von 1958 noch mit der originalen B16-Maschine bestückt ist und daher über ein 6 Volt Bordnetz verfügt, überlege ich, wie sich das bei einem Anhänger auswirken mag. Muss ich diesen immer erst mit 6V-Leuchtmitteln ausrüsten oder kann ich auch 12V-Birnchen drin lassen, die halt ein wenige blasser funzeln.

Bei einem Hänger, den ich dauerhaft nur mit dem Buckel ziehe, ist ein Leuchtmitteltausch ja sinnvoll, aber wie sieht es aus, wenn ich einen Hänger nur sporatisch mit dem Volvo ziehen möchte, ihn sonst aber meist an einer 12V-Steckdose speise.

Gruß und eine weiteren schönen Ostertag

Gerd


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