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AHK und die Zulassung; mal wieder

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Guten Abend liebe Leute,

ich wärme mal ein Thema auf, dass zwar schön häufiger im Forum diskutiert wurde, ich aber für mich noch nicht die passende Antwort finden konnte. Oder aber ich habe sie gefunden und benötige nur die Bestätigung, das sie es ist.

Auf Ebay-Kleinanzeigen wird aktuell eine AHK angeboten,

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/anhaengerkupplung-volvo-pv-544-buckelvolvo/840...

, die mich interessieren würde, die aber an Unterlagen so gar nichts dabei hat. Somit frage ich mich, was macht man damit, wenn man nicht gerade einen formschönen, überdimensionierten Briefbeschwerer für den dafür zu kleinen Schreibtisch benötigt, da man ja wohl keine Zulassung für das Ding unter einen PV 544 hier in Deutschland bekommen kann.

Eine Einzelabnahme beim TÜV zu bekommen, ist wohl auch illusorisch, da noch nicht mal erklärt werden kann, dass die AHK nicht in einen heimischen Do-It-Yourself-Klempnerei entstanden ist.

Oder gibt es etwa doch eine Vorgehensweise, wie diese AHK eine legitimierte Existenz im Bundesdeutschen Straßenverkehr erleben darf?

Alternativ nehme ich auch gerne andere AHK-Angebote entgegen, die sich in den Papieren meines Buckels verewigen ließe.

Gibts Anregungen, Ideen oder nicht-ausschlagbare-Offerten?

Ich wünsche Euch auf jeden Fall ein paar angenehme Osterfesttage und hoffe, Ihr findet all die Eier, die der Hoppelmann für Euch verloren hat.

Gruß
Gerd


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