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Kurzzeitkennzeichen wird nutzlos.....

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@ Knut,

die EU hat vor längerer Zeit beschlossen, daß das Gewicht des Hängers samt Ladung nicht das Gewicht der Zugfahrzeuges übersteigen soll. Beispiel: Dein Volvo wiegt so ca. 1,4t, jetzt möchtest du einen Hänger mit Last ziehen. Dieser Hänger mit Last darf dann auch nicht mehr als 1,4t wiegen.
Früher war es so, daß mein Volvo 945 (1,4t) einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 1,8t oder sogar von 2,0t ziehen durfte.
Ich habe viele "überladene" Hängerfahrten gemacht. Du eierst mit 80 km/h über die Piste und merkst sofort wenn der beladene Hänger deinen PKW bergab um die Kurven schiebt. Man fährt halt sehr vorsichtig dann und läßt die Kollegen LKW Fahrer schon mal gerne überholen.
Ich habe einige Unfälle sehen dürfen wo der schwerere Hänger die Zugmaschine einfach umschmiss.
Besonders beeindruckend fand fand ich den großen 2t Tandemhänger der einen wohl leeren 3,5t der Sprinterklasse "knickte". Der leere 3,5t war da aber wohl deutlich leichter als ein Volvo...

Warum hat die EU das geändert?
- Wenn ein Hänger mit Last schwerer als die Zugmaschine ist, schmeißt der Hänger mit Last bei spontanen Bremsmanövern bergab einfach mal die Zugmaschine um. Das ist nun mal so und eher der Physik Grundkurs.

Merke daher: Einen Volvo auf einem Hänger holen, geht eigentlich nicht mehr. In ländlichen Gebieten mit geringer oder bekannter Polizeidichte, wie auch hier mitten im Ruhrgebiet, geht das schon mal über kürzere Distanzen. Aber diese Sache von Flensburg nach Garmisch zu machen geht bei dieser Verkehrsdichte eigentlich gar nicht.

@Andi:

Wenn Jemand hier bei Krupp hauptberuflich arbeitet und hier mit Familie im Quartier wohnt und sein Auto dann in Polen zuläßt, da es dort weniger kostet, ist das Steuerbetrug.
Das hört sich zwar nach Sozialneid an, ist aber Steuerbetrug.
Da wo mein Lebensschwerpunkt ist, ich arbeite und Sozialbeiträge zahle und einfordern kann, da wohne ich auch und halte mich an die dortigen Gesetze und Reglungen.

Mein 945 ist auch nicht in Nicaragua, Namibia oder der Schweiz zugelassen.

Gruß, Sven


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