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"Shit happens" ODER Wenn ein Polo in den Volvo kracht

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Hallo Lothar,
einleitend mein Beileid, echt Blödstress sowas. Damit nichts schiefgeht empfehle ich :

sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen, vorher schlau machen, um einen zu finden der Old und Yougtimer "kann".
Da gibt es deutliche Unterschiede in den Kompetenzen der Büros. Dein Auto sollte mit deutlich über 5 tausend Wiederbeschaffung beurteilt werden können, der Schaden mit min 2,5 tausend. Die billig Rep. ist aussen vor, Restaurierung angesagt, also rostfrei für die Zukunft.

Wenn die gegnerische Versicherung bereit ist nach Gutachten zu entschädigen, kannst du mit der Eigenleistung beginnen, d.h. eine Werkstatt für das Blech und den Lack finden und beauftragen, was du selbst wiederherstellen kannst selber organisieren und machen.

Wenn die Versicherung sich querstellt solltest du einen Anwalt beauftragen, hier arbeiten wir mit einem Anwaltsbüro zusammen, das in ganz D an den Gerichten zugelassen ist und für diese Sachen Spezialisten hat.
Vor Gericht geht sowas dann nicht mehr zur Verhandlung, das klärt der Anwalt. Genauso wie deine Entschädigung für laterale Schäden.

Der Anwalt kostet dich nichts, als Geschädigter hast du grundsätzlich das Recht auf anwaltliche Vertretung und Abwicklung deiner Forderungen zulasten des Schädigers, i.d.F. der Versicherung.

Diese, die anwaltliche Lösung sollte in Anspruch genommen werden spätesten dann, wenn der Versicherer zwar den Schaden, aber z.B. nicht den Nutzungsausfall für die Zeit der voraussichtlichen Reparaturdauer laut Gutachten übernehmen will.
Die dann tatsächliche Rep.dauer ist unerheblich dabei.

Eine andere Variante ist die Schadens Abtretung an eine Werkstatt, welche dann direkt mit dem Versicherer abrechnet incl. Leihwagen.
Ist glaub' ich weniger deine Nummer so zu verfahren

Denn mit bleibt dir als Nerven Entschädigung doch gut was an Geld übrig von der Schadensregulierung.
Wobei die Mehrwertsteuer nur gegen eingereichte Rechnungen ebenfalls von der Versicherung getragen wird, bei reiner Selbsthilfe gibt es nur netto laut Gutachten.
Wenn gesplittet, Fremdauftrag/selbsthilfe, ist vorher mit der Versicherung zu klären den Steuernachschlag zu bekommen auf Teil / summen/ rechnungen der Gutachten Summe.

Da sind manche Versicherungs Mitarbeiter fit, manch nicht, bei Problemen den Anwalt.

Die gemachten oder unterlassenen Selbstreparaturen sind bei diesem Prozedere immer eine Inkaufnahme von möglicher Wertminderung, welche ja erstattet wird in Gutachtenhöhe.
Ein Anspruch auf maximale Entschädigung besteht allenfalls, zur richtigen Bemessung hatte ich oben bereits.

Soweit erstmal Kurzfassung zum Thema.
Wenn Fragen zu all dem oder bei der weiteren Entwicklung der Sache ruf gerne an, anwaltlichen Rat habe ich zu solchen Dingen schnell verfügbar, auch direkt in Köln.

Zum Glück ist der Wagen ja noch fahrbereit geblieben und kein Mensch verletzt worden, Mann, sowas kann auch übel anders ausgehen.
Also, Kopf hoch und mit Erfolg durch, auch altes Blech wird wieder neu .

Und herzliche Grüße - Andi


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