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Saison-H-Kennzeichen

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Gets Around
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Am 10.02.2017 hat der Bundesrat die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" beschlossen.

In besagter Verordnung heißt es:

§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Dürfte vermutlich von vielen aus finanziellen Gründen in Anspruch genommen werden. Ich selbst würde dann auch wechseln auf "03/11"

Mal abwarten, wie lange die Umsetzung der Verordnung bei den Behörden dauert.
Editiert am Thu 16. Feb. 2017, 9:42:50 von Meepmeep

Gets Around
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"... ab sofort möglich"

Sehe ich nicht so. Hier der Wortlaut der VO als pdf-Datei:

"http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0770-16.pdf

Artikel 9 der VO enthält die Regelungen zum Inkrafttreten ( = S. 69 der pdf-Datei).

Die in Art. 9 Abs. 1 enthaltene Grundsatzregelung lautet:

"Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 am .......... (erster Tag des siebenten auf die Verkündung folgenden Monats) in Kraft."

Die das Saisonkennzeichen betreffenden Regelungen sind in Art. 1 der Änderungs-VO enthalten (Änderung der Fahrzeugszulssungsverordnung). Somit greifen die Ausnahmeregelungen des Art. 9, Abs. 2 und 3 nicht und es bleibt bei der Anwendung der Grundbestimmung des Art. 9 Abs. 1.

Ausgehend von einer Verkündung der Änderungsverordnung im Februar diesen Jahres würden die neuen Regelungen zum Saisonkennzeichen nach meinem Verständnis somit am 1. September 2017 wirksam.


Jürgen

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https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1281587801921670&set=a.115921251821670.22677.1...


ich hoffe der link funzt

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Um 60€ im Jahr bei 11/3 zu sparen? Wie Hirnrissig ist denn das???? Die Versicherung wird die gleiche bleiben. Und wohin führt diese "Versuchung"? Alte Autos werden irgendwann nur noch mit H UND Saison zulassungsfähig weil sie ja besser behütet in der Garage kaputt stehen sollen als die "Umwelt zu verpesten"
Ich bin dagegen und halte es für xxxxx lieber nicht schreiben.

In Hoffnung dass dies kaum genutzt wird, Kay

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voraallem, wie soll das rein technisch gehen?
Habe jetzt schon das Problem, das ein Kennzeichen mit "H" sehr knapp wird auf einem Buckel ´52 (da zwischen den Stoßstangenhörnern nur Platz für ein kurzes Schild).

Wäre ja dann:

"X - X 1 H 3/11"

Das wird lustig, den Damen und Herren auf dem Amt zu erklären, dass man nur einen Buchstaben und eine Zahl will :P

Aber ansonsten ist die Regelung ja nicht ganz verkehrt. Gleich mal bei meiner Versicherung anfragen, wie das gehandhabt wird ... Update folgt!

Gets Around
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Wieso sollte die Versicherungsprämie gleich bleiben? Bisher zahlt man doch auch nur den anteiligen Betrag für den Saisonzeitraum. Und manche Leute haben durchaus mehrere H-Fahrzeuge zugelassen.

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UPDATE:

Habe vorhins mal bei meiner Versicherung (WÜRTTEMBERGISCHE) angerufen.
Folgende Info war von denen zu bekommen:

Derzeit sind noch keine angepassten Tarife mit H- und Saisonkennzeichen verfügbar.
Das liegt aber daran, dass das Gesetz derzeit zu neu ist und - wie oben beschrieben - erst im September in Kraft tritt.

Auf ausdrücklichen Kundenwunsch gäbe es wohl die Möglichkeit H- und Saisonkennzeichen zu kombinieren, derzeit aber nicht regulär.

Die angepassten Tarife wären dann aber - wie vermutet - klassische H-Kennzeichen-Verträge, für die man aber auch nur anteilig - wie beim Saisonkennzeichen - bezahlen muss.

Für all Jene, welche also ihren Oldtimer nur im Sommer und bei salzfreien (deutschen) Straßen fahren wollen, eine überlegenswerte Sache.



Beste Grüße

Marius

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UPDATE NR. 2:

Habe gerade zum Thema noch einen interessanten Bericht gefunden:

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/klarstellung-zum-h-kennzeichen-saisonkennzeichen-i...

Hier geht es um die Möglichkeit der Kombination, die also eigentlich schon immer möglich war, da nicht verboten.
Zudem um die Wirksamkeit:

"Wirksam werden die Änderungen, die faktisch ja keine Änderung der Gesetzeslage nach sich ziehen, mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums, das alle 4 Wochen erscheint."

Warum hat das dann bisher keiner Gemacht?

Gets Around
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Das ziehe ich mal ganz stark in Zweifel. Bei der Veröffentlichung im Verordnungsblatt handelt es sich um nichts anderes als um die in Art. 9 Abs 1 der Änderungsverordnung erwähnte "Verkündung".

(Bundes-) Gesetze werden im Bundesgesetzblatt vekündet, Verordnungen im Verordnungsblatt des jeweiligen Ministeriums.

Die Änderungsverordnung enthält eine klare Regelung zum Inkrafttreten der in ihr enthaltenen Regelungen, die auch durch die Expertise der deutsche Motorpresse nicht "weggeschrieben" werden können.


Jürgen
Editiert am Fri 17. Feb. 2017, 13:22:49 von Skogsälg

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@Jürgen...

Da magst du wohl recht haben.
Interessant ist dabei nur der Punkt, ob es zuvor theoretisch schon möglich war das zu kombinieren. Das deckt sich ja auch mit den Aussagen meiner Versicherung, nämlich dass dies derzeit auf Kundenwunsch möglich ist, jedoch erst ab (voraussichtlich) September es dafür einen regulären Tarif gibt. Denn je nachdem wie man die Sache betrachtet muss es ja auch zuvor schon möglich gewesen sein, nur dass es halt nicht explizit erwähnt war.
Bitte korrigiert mich hier, sollte ich irren...

Beste Grüße Marius

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UPDATE Nr. 3:

Da ich derzeit mit meiner Zulassungsbehörde diskutiere, ob die mir ein solches Kennzeichen Anfang nächsten Monats ausstellen oder nicht, hier eine kleine Lektüre:

http://forum.mercedesclub.de/index.php/Attachment/36967-Oldtimer-Information-Saisonkennzei...

Meine Zulassungsbehörde ist trotzdem der Auffassung, dass erst ab 01.Okt.2017 solche Kennzeichen auszustellen sind... *Behörden*

Beste Grüße

Marius

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Hallo,

an dieser Stelle ghing es auch um das Thema:
http://www.networksvolvoniacs.org/index.php/Spezial:AWCforum/st/id7249/Oldieversicherung_g...

Also, es gibt Versicherungen die das mitmachen. Sinn und Zweck ohne Kommentar von mir.

In Deinem Interessse: Wenn Du das willst, Deine Versicherung das anbietet, und es einen gesetzlichen Rahmen gibt, wird deine Zulassungsstelle als dein freundlicher Dienstleister Dir sicher helfen. Wenn nihct....jeder hat einen Vorgesetzten....wenn der Sachbearbeiter auf stur macht, einfach mal nach dessen Chef...oder dem Dienststellenleiter fragen....

Mörk 123GT
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