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eMail - juristische Bewertung erbeten

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Forum Vet
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Das Forum hat sich ja für mich schon für vieles außerhalb des Buckels bewährt. Deshalb stelle ich hier die Frage an die Juristen unter Euch:
Ein Unternehmen behauptet, eine eMail zum Thema Preiserhöhung/Energie an mich gesendet zu haben. Ich habe keine email erhalten und akzeptiere die daraufhin erstellte Rechnung nicht.

Zum "Beweis" sendet mir das Unternehmen einen Beleg für die eMail-Aktion:

PRIO eMail Beleg.jpg
Telefonisch teilte mir dann noch mit, dass im System "gesendet am 26.10.2012 / 23.52 Uhr" stünde.

Ich werde nun die Schlichtungsstelle einschalten, würde mich aber vorher noch über eine juristische Bewertung hier freuen.

Gunvor - lieber am Buckel schraubend als so einen Mist bearbeitend
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Buckel & Beduin - volvemus!

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Ich hatte nicht gewusst, dass jede evtl. nicht legitimierte Rechtsberatungsvorgang Gegenstand einer rechtlichen Verfolgung werden kann.

Deshalb erwarte ich auf diesem Weg keine Antwort mehr - danke für Eure Mühe!

Gunvor - quasi gegen den Strom(anbieter) schwimmend

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dann schreib ich hier mal nix rein...
seit wann werden preisrelevante dinge nicht mehr auf papier zugestellt?

metaldreams

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Ich darf zwar als einfacher Privatmann nicht juristisch beraten, allerdings kann ich soviel sagen, dass jeder im BGB nachlesen kann, dass ein Vertrag entsteht nach Abgabe zweier beiderseitiger übereinstimmender Willenserklärungen (kurzum: "ich will Dir den Artixel xyz verkaufen" ... "ja ich nehme Dein Angebot an und kaufe Dir den Artikel xyz ab"). Und es entstehen in Deutschland immer zwei Verträge, einer über den schuldrechtlichen Teil (Rechte und Pflichten des Verkäufers/Käufers), und einer über den "dinglichen" Teil (die Übergabe dessen, was im schuldrechtlichen Teil vereinbart wurde). Steht alles zum Nachlesen im BGB, bitte selber lesen, denn beraten darf ich wie gesagt nicht.

Jemandem eine Email mit Preisforderung zu senden ist in meinen geschäftlichen Alltag (wenn überhaupt) eine einseitige Willenserklärung, mehr nicht, und damit keine Vereinbarung. Oder sprechen wir über ein anhaltendes Geschäftsverhältnis (mit Rahmenvertrag inkl. Preisgleitklausel) mit einem langjährigen Geschäftspartner?
Was in diesem Fall ganz interessant ist: Wie sieht Deine Bestellung aus, wie sieht die Auftragsbestätigung aus? Das ist nämlich der Einzelvertrag...
Das alles wären sehr wichtige Informationen für Deine Rechtsberatung.

Ohne in irgendeiner Weise beraten zu wollen: Ich verhalte mich bei von vereinbarten Kaufpreis abweichenden Rechnungen ganz neutral. Wer etwas fordert muss dessen Rechtfertigung objektiv darlegen. Kann er das nicht, so ist die Forderung ein Papiertiger, zumindest in meinem Geschäftsalltag. Vereinbart ist das, was auf dem Papier zum Rechtsgeschäft steht (oder in einer Mail, denn es herrscht Vertragsfreiheit und bedarf zum Vertrag keiner Schriftform), wenn jemand hinterher anders lautende Rechnungen stellt ist er entweder zu doof um Rechnungen zu schreiben, oder völlig naiv und versucht seine Kunden arglistig zu täuschen.
Aus meiner Vergangenheit und aus dem Geschäftsalltag kenne ich es so: Der Rechnungssteller muss am Wohnsitz/Firmesitz des Schuldners (das bist Du) klagen, und das überlegt sich so mancher, ganz besonders wenn sein vorherigen Handels nicht sauber war, deshalb sehe ich sowas sehr entspannt.
Wie es sich im Detail in Deinem Fall verhält muss Dir jedoch Dein Rechtsbeistand erläutern.


Gruß ... Ingo
Editiert am Sun 11. Aug. 2013, 14:24:43 von Ingo
2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...

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@ Ingo - danke für Deine Erläuterungen - ich werde schauen, wie die Schiedsstelle in Berlin dies alles sieht . . .

Gunvor - sich die nächsten Wochen mit Schönerem - der Alpentour - beschäftigen

Gets Around
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Kleine Anmerkung von mir:

So wie ich das verstanden habe, geht's hier nicht um den Kauf von einem Einzelprodukt, sondern um den Bezug von Energie über ein Versorgungsunternehmen. Daher ist das, was Ingo geschrieben hat, meiner Meinung nach leider am Thema vorbei.

Es gibt ja gerade im Energiesektor sogenannte Onlinetarife. Wir kriegen wegen unserer Stromrechnung z.B. auch nur ne e-mail, dass sie irgendwo zum Download bereitliegt. Preisänderungen werden uns auch per e-mail mitgeteilt. Das haben wir beim Abschluss des (Online-)Vertrags mit Sicherheit akzeptiert, weil es irgendwo im Kleingedruckten steht. Das wäre daher das Erste, was ich mir mal durchlesen würde.

Ist ja letztenendes auch kein wirklich großer Unterschied, ob ne Preiserhöhung mit einfachem Brief oder e-mail mitgeteilt wird. Bei beidem kann der Zugang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Interessant ist daher, ob das Absenden ausreichend ist, oder nicht.

Das wird die Schiedsstelle mit Sicherheit "richten".

Schöne Grüße
Gernot

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Hallo Gunvor,
kann zu rechtlichen Dingen zwar überhaupt keine Hinweise geben, aber vielleicht ein paar technische Fragen einwerfen.
Aus meiner Erfahrung bei der Emailzustellung von Rechnungen (mehr als 10Mio. pro Monat) weiß ich, dass davon mehrere 100.000 pro Monat zurückkommen und nachversendet werden müssen (teils mehrfach). Hierbei sind u.a. auch Gründe wie Server nicht erreichbar oder Postfach des Empfängers voll durchaus an der Tagesordnung.
Frag doch auch hierzu einmal wie die Rückläuferverarbeitung bei dieser Mailaktion aussah. (Falls es eine gab).
Manchmal sind auch ganz eigenartige Verhalten festzustellen.. automatischer Versand klappt über mehrere Monate nicht (in den Rückläuferlogfiles nichts erkennbar), aber ein von Hand nachträglich eingestellter Versand klappt (wieder über mehrere Monate; identische e-Mail-Verarbeitung, nur der Versandzeitpunkt ist evtl. ein anderer) klappt nun jedes Mal..

Aus meiner Sicht ist die Mailzustellung heutzutage zwar recht zuverlässig, aber davon ausgehen, dass eine versendete E-Mail seinen Empfänger zu 100% erreicht hat, kann man aus meiner Sicht nicht wirklich.

Viele Grüße vom Thomas
Editiert am Mon 12. Aug. 2013, 8:57:34 von Mrtom

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@ Gernot und Thomas - Eure Beiträge sind interessant und aufschlussreich, danke dafür.
Es wird wohl auf die Schlichtungsstelle hinauslaufen . . .

Gunvor - vielleicht in ein paar Wochen alles geregelt habend


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