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Gets Around
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...was für ein Spaß

Zunächst einmal Matti, Dir alles Gute mit Deinem roten Blitz.
Er hat mich am Samstag auf meiner Hazienda tief beeindruckt.

Nun zum Thema

Matti und ich sind in letzter Zeit ein wenig an den deutschen Zulassungsbehörden verzweifelt und sind der Meinung, das es Euch nicht so ergehen muss.
Deshalb ein Aufruf an Euch alle zu schildern, was man unbeding bei einer Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland in Deutschland alles beachten sollte.

Ich (wir) fangen mal an mit Schweden

gelbe und blaue Transport Styrelsen Del 1 = blau Del 2 = gelb
Kaufvertrag, kann auch auf schwedisch
beskrivning av fordonet (so etwas wie eine Typenbeschreibung) Damit fiel Matti aber durch, er benötigte von Volvo Deutschland eine offizielle Typenbeschreibung...
Vollgutachten (§21 StVZO)

Denke, wir sammeln mal die Fakten und stellen es dann in das Wiki

Gruß aus HH

Luis

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Hallo zusammen,

2006 habe ich mir in Frankreich einen Buckeltaunus Bj. 1951 gekauft.
Im Jahre 2007 nach der Restaurierung habe ich eine Zulassung für eine rote 07er Nummer beantragt.
Das Landratsamt forderte den Kaufvertrag, ein Foto des Fahrzeugs und die französische Carte Gris. Dann wurden problemlos die Papiere für die rote 07er Nummer ausgestellt.
(soweit ich informiert bin, wird jetzt auch für die rote 07er Nummer ein Oldtimergutachtten benötigt)
Zwei Jahre später habe ich das H-Kennzeichen beantragt. Hier wurde vom Landratsamt wieder der Kaufvertrag und die Carte Gris gefordert. Anschließend musste ich zum TÜV um ein Vollgutachten und Oldtimergutachten durchführen zu lassen.
Diese Papiere wurden dann dem Landratsamt wieder vorgelegt. Danach wurde problemlos ein neuer KFZ-Brief sowie der KFZ-Schein ausgestellt.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Gruß Manni

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... wie schon mehrfach angemerkt: unbedingt die Fahrgestellnummer im Kaufvertrag aufführen.

Meine Zone wurde zuerst mit normalem Kennzeichen angemeldet. Bei der Umänderung auf das H-Kennzeichen drei Jahre später war nur das entsprechende Gutachten nötig, nicht aber der Kaufvertrag o.ä.

Gruß
Kay

Gets Around
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Hi Luis,
nein, Du und Ihr habt mich beeindruckt, astreine Garage – Wahnsinn.
Du hast ja alles schon gesagt.
Aber vielleicht nimmt es jemand auf ins WIKI, meine Empfehlung steht.

--> Auf der andere Seite ist es natürlich auch mal ganz gut "gezwungenermaßen" etwas Zeit zu gewinnen…

Gruß, matti

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Hallo zusammen,

2006 habe ich mir in Frankreich einen Buckeltaunus Bj. 1951 gekauft.
Im Jahre 2007 nach der Restaurierung habe ich eine Zulassung für eine rote 07er Nummer beantragt.
Das Landratsamt forderte den Kaufvertrag, ein Foto des Fahrzeugs und die französische Carte Gris. Dann wurden problemlos die Papiere für die rote 07er Nummer ausgestellt.
(soweit ich informiert bin, wird jetzt auch für die rote 07er Nummer ein Oldtimergutachtten benötigt)
Zwei Jahre später habe ich das H-Kennzeichen beantragt. Hier wurde vom Landratsamt wieder der Kaufvertrag und die Carte Gris gefordert. Anschließend musste ich zum TÜV um ein Vollgutachten und Oldtimergutachten durchführen zu lassen.
Diese Papiere wurden dann dem Landratsamt wieder vorgelegt. Danach wurde problemlos ein neuer KFZ-Brief sowie der KFZ-Schein ausgestellt.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Gruß Manni

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Hat sich erledigt... die Frage.

Grüße

Tom
Editiert am Thu 24. Jan. 2013, 17:51:15 von Old Cadillac

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Auto aus dem Ausland in D anmelden
Hallo,

ich habe für unsere schwedische Zone damals (2007) folgendes gebraucht:

Bescheinignung § 21 (vom TÜV zur Vorlage)
TÜV-Bericht (vom TÜV zur Vorlage)
H-Gutachten (vom TÜV zur Vorlage)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (von den KBA zur Vorlage)
Kaufvertrag (vom Verkäufer zur Vorlage)
Doppelkarte (vom Versicherer zum Einbehalt)
Registeringsbevis (vom Vorbesitzer Schweden zum Einbehalt)
Landesspezifische Papiere (vom Vorbesitzer zur Vorlage)

Sicherheitshalber bei der Zulassungstelle anrufen, was die alles benötigen. Das wird nämlich nicht einheitlich gehandhabt. Mein Beispiel betrifft Nordbayern.

Gruß Bernhard

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Zulassung eines schwedischen 244 in 2008
Ich habe ein wenig in der Historie gesucht und meinen seinerzeitigen Bericht wieder ausgegraben. In Teilbereichen könnte er immer noch stimmen, deswegen setze ich Ihn hier noch mal rein:

Zulassung eines KFZ aus Schweden
von Robby_Ross » Di 23. Sep 2008, 15:56

Wen auch immer es interessiert, ich schreibe mal meine Erfahrungen bei der Zulassungsstelle in Bad R'hall (im südöstlichsten Zipfel von Bayern) bei der Zulassung eines gerade Oldtimer gewordenen 244ers zusammen.

Vorgeschichte: Im Jahre 2007 hatte ich mir eingebildet, ich brauche jetzt auch noch einen 244er. Nach einigem Suchen bin ich auch fündig geworden, im Hohen Norden (denn da kommen Sie ja her) habe ich also bei einem Händler in Hamburg mein Objekt der Begierde gefunden. Erster Lack (quietschgrün), ein paar Gebrauchsspuren, sonst so weit ok. Preis verhandelt, Geld besorgt, und gekauft. Erstzulassung war lt. den schwedischen Papieren der 12.9.1978. Überführung nach Südbayern problemlos gelaufen, danach in der Garage hinüberdämmern in das 30. Lebensjahr.

Ende August 2008 bin ich dann das erst mal zur Behörde gefahren, um wegen der Anfrage beim KBA wegen Unbedenklichkeit (früher war die Auskunft nur einem Monat gültig) nachzufragen. Auskunft von der netten Dame nach Begutachtung meiner Unterlagen: Die Anfrage ist nun nicht mehr notwendig, aber ich benötige zur Zulassung noch den nur in Kopie vorliegenden Teil 2 des Registrierungsbeweises. (Der Verkäufer hatte 2007 darauf den Export vermerkt und diesen Teil zusammen mit den Kennzeichen dem "Vägverket" zur Abmeldung zugeleitet.

Nun, flugs den Verkäufer angerufen, der mir freundlicherweise kurzfristig in Schweden diesen Teil 2 neu hat ausstellen lassen und mir zukommen lies.

Somit bin ich heute frohen Mutes das 2. Mal bei der Zulassungstelle angetanzt (7:30 Uhr und Wartenummer 3 ergatter) und habe dann kurz nach 8:00 Uhr ganz stolz meine Dokumente präsentiert.
1. Teil 1 UND Teil 2 des Registreringsbeviset
2. Versicherungsdoppelkarte
3. Reservierung meines Wunschkennzeichens (BGL DL-244 !! )
5. Gutachten vom TÜV zur Erlangung der Betriebserlaubnis und Begutachtung § 23 StVZO und Begutachtung §21 StVZO und Abgasuntersuchung § 47a StVZO
6. Kaufvertrag im Original

Und was war?

Kurze Prüfung durch 2 Beamte, auf Echtheit der Dokumente.
Und dann kam die Frage, "wo ist denn die Bestätigung über die Abmeldung??"
Ja keine Ahnung wo die ist. jedenfalls nicht dabei und auch in keinem Merkblatt vermerkt. Kurzer Anruf durch die Sachbearbeiterin bei irgend einer anderen Stelle, die mitteilt, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Und überhaupt, die gewünschte, reservierte Buchstabenkombination ist für ein H-Kennzeichen zu lang

Also habe ich mich wieder mit langem Gesicht getrollt, ausserhalb des Amtes kräftig geflucht, was aber auch nicht wesentlich weitergeholfen hat.

Anruf bei meinem Verkäufer hat nun ergeben, dass der Status der Registrierung eines Fahrzeuges auch im Internet abgefragt werden kann. Wissen sicher einige schon, ich wusste es genausowenig wie meine Zulassungsbehörde.
Also habe ich nun diesen Status abgefragt und ordentlich die Dokumentation dazu ausgedruckt, um dieses morgen wieder zu präsentieren. Mal sehen, ob ich vielleicht auch irgendwie das Kennzeichen doch noch bekommen kann.

Wie die Abfrage geht habe ich in dem nachstehenden PDF mal abgespeichert.

Jedenfalls bin ich gespannt auf Morgen und werde wieder berichten.

Schöne Grüße,
Robby

 
Beiträge: 289
Registriert: Fr 29. Feb 2008, 15:04 Nach obenZulassung eines KFZ aus Schweden
von Robby_Ross » Mi 24. Sep 2008, 14:20

Teil 2 der Zulassungsgeschichte.

Heute in der Früh bin ich wieder zu meiner Zulassungsstelle gepilgert, alle Unterlagen ordentlich sortiert, zusätzlich die Computerausdrucke, um mein Glück ein weiteres Mal zu versuchen. Da ich heute etwas früher dran war habe ich sogar die Wartenummer 2 gezogen. Bei Dienstbeginn (30 Minuten später) dann eine neue Sachbearbeiterin, der ich meine Unterlagen präsentieren durfte. Zwischenzeitlich auch mit neuer Kennzeichenreservierung ausgestattet war es meiner Meinung nach nur noch eine Formsache. Weit gefehlt!! Nach kurzer Beratung mit einem anderen Kollegen meint nun diese Dame, ich sollte doch bitte die abgestempelten Kennzeichen vorweisen.

Meine Auskunft, dass ich die in Schweden auf dem Müll vermute, hat nur geringe Heiterkeit erzielt. Man hat mich also wieder in den Wartesaal geschickt, um darüber nach zudenken, wie denn nun verfahren werden könnte. Ca. 15 Minuten später wurde ich wieder gerufen und ich habe erfahren, dass Anrufe bei der schwedischen Botschaft (?) und sonstigen Behörden ergeben hätten, dass das Auto zwar stillgelegt, aber noch nicht für den Export abgemeldet wäre. Das könnte man aber heilen durch Einzug der Registrierungsdokumente und Zusendung einer Zulassungsbestätigung an die Schwedische Behörde. Ich möge mich inzwischen gedulden, da gerade ein anderer komplizierte Fall (Import eines französischen Fahrzeugs) auch bearbeitet werden müsste, und da mit diesem jetzt angefangen wurde, dieser auch zuvor abgearbeitet werden müsse.

Mein Einwand, dass ich um ca 10 Uhr einen anderen Termin habe, wurde quittiert damit, dass ich ja die Dokumente wieder mitnehmen könnte und halt zu einem anderen Zeitpunkt gerne wieder vorsprechen dürfte. Einige lautere Worte von mir haben dann aber doch bewirkt, dass ein anderer Mitarbeiter sich der Sache angenommen hat, und meinen Vorgang - nach kurzer Einweisung in die Materie - doch gleich bearbeiten konnte. Und dann, weitere kurze 30 Minuten später habe ich tatsächlich meinen neuen Fahrzeugbrief mit Fahrzeugschein und Kennzeichen mit meiner neuen Wunschnummer in Empfang nehmen dürfen.

Interessieren noch Jemand die Kosten?

Tüvgebühren insgesamt: EUR 268,63
Zulassungsgebühren EUR 80,20
Schilderdienst EUR 30,--

Wartezeiten, Telefonate, Suchen, ca. 8 Stunden.

Also im Prinzip ganz einfach, wenn man Zeit und gute Nerven hat.

Schöne Grüße,

Robby

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...mal was Positives :
2010 hat mein Duett einen Kumpel bekommen - einen 911er Targa aus 1970, gekauft in den NL.
Beim hiesigen STVA vorgelegt

- HU und H- Gutachten (durch DEKRA, es muß nicht immer TÜV sein !!!),
- Kaufvertrag und
- Fahrzeugpapiere aus den NL.

Mit diesen Dingen bewaffnet hatte ich innerhalb von 10 Minuten den Porsche beim STVA Wesel angemeldet. So einfach hatte ich mir das nicht vorgestellt; vielleicht kann man bei ähnlichen Manövern erst in einem Kreis zulassen, der ebenso kundenfreundlich ist??!!

Hans

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Hallo Hans,

reizvoller Gedanke - aber du kannst ein Auto nur in den Kreis oder Verwaltungsbezirk zulassen, in dem du auch deinen Wohnsitz hast.

Gruß
Kay

Gets Around
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....habe es - aus ganz anderen Gründen - mal so gemacht, daß ich kurzfristig "umgezogen " bin " Biete darum gern Wohnsitz an !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hans


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